Aufgaben eines Personalrates

Am 28. Mai finden die Wahlen zu den Personalräten und den Gleichstellungsbeauftragten statt.
Der VBE bietet sich seit 1990 mit seinen Kandidatinnen und Kandidaten als verlässlicher und kompetenter Verband für Ihre Rechte und Belange an. Der VBE kämpft konstruktiv und ausdauernd. Gehen Sie wählen. Wählen Sie die Kolleginnen und Kollegen des VBE!
Alle vier Jahre werden an den Schulen die Mitglieder für die Personalräte an den Schulen, in den vier Schulämtern und im Bildungsministerium (drei Stufen) gewählt. Gleichzeitig finden auch Wahlen zu den Gleichstellungsbeauftragten auf diesen Stufen statt.

Der Personalrat an der Schule nennt sich Örtlicher Personalrat, der im Schulamt Lehrerbezirkspersonalrat und der Personalrat im Ministerium Lehrerhauptpersonalrat.

Auf allen drei Ebenen können wir als WählerInnen mit unserer Stimme Einfluss auf die im Personalvertretungsrecht ausgewiesenen Beteiligungsrechte nehmen. Daher ist es wichtig, dass Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Nur eine starke ArbeitnehmerInnen- und BeamtInnenvertretung kann sich effektiv für die Rechte aller Landesbeschäftigter an den Schulen einsetzen. Der VBE lädt in regelmäßigen Abständen zu Personalratsschulungen für alle Stufenvertretungen ein.


Im Örtlichen Personalrat an der einzelnen Schule besteht die Aufgabe darin, sich für die Wahrung der Belange der Beschäftigen vor Ort einzusetzen und u.a. darüber zu wachen, dass Entscheidungen der Schulleitung im Rahmen von personellen, sozialen, innendienstlichen und organisatorischen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Rechten der Beschäftigten stehen. Dabei kommt es auch immer wieder vor, dass Hinweise, Anregungen und Beschwerden von den KollegInnen über den Personalrat der Schulleitung vorgetragen werden und sich der Personalrat für begründete Kritik konstruktiv einsetzt. Die Personalratsmitglieder in allen Stufen dürfen in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden, noch Nachteile (auch nach Ausscheiden aus dem Amt) erfahren. Dem Örtlichen Personalrat steht eine frühzeitige und umfassende Information über geplante Entscheidungen der Schulleitung zu, außerdem pflegt er einen regelmäßigen Austausch mit der Dienststellenleitung im Rahmen von Monatsgesprächen.

Die Lehrerbezirkspersonalräte gibt es in den Schulämtern Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Greifswald. In diesen Gremien sind die gewählten Personalratsmitglieder entsprechend ihrer Schulartzugehörigkeit in Fachgruppen (Gymnasien, Grund-, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen) eingeordnet und vertreten so die Belange der Mitarbeitenden ihrer Schulart. Die Arbeit in den Bezirkspersonalräten orientiert sich an der Zuständigkeit der Schulämter. Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen, Beförderungen, Verbeamtungen, Sabbatical und einiges mehr werden in den Fachgruppen beraten und mitbestimmt.
Der Lehrerhauptpersonalrat ist das Mitbestimmungsgremium auf Höhe des Ministeriums. Dieser Personalrat bringt sich bei der Erarbeitung von generellen Regelungen ein, so arbeitet er bei der Erstellung von Verordnungen und Erlassen mit und schließt auch Dienstvereinbarungen mit dem Bildungsministerium ab, die zum Beispiel die Teilzeitbeschäftigung oder Regelungen für das unterstützende pädagogische Fachpersonal betreffen. Der Lehrerhauptpersonalrat hat überdies die Aufgabe der höchsten Stufenvertretung inne und ist somit Teil der Einigungsstelle, wenn im Rahmen einer richterlichen Auseinandersetzung abschließend strittige Fälle behandelt werden.
Für die Arbeit als Personalrat gibt es in der Regel Ermäßigungsstunden, die Höhe variiert je nach Stufenvertretung.

zurück