Stellungnahme zur Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung
Allgemeine Bemerkungen
Wir begrüßen, dass die Anteile von Anrechnungsstunden für ältere Lehrkräfte und für die gymnasiale Oberstufe erhöht werden. Allerdings wird dies nicht ausreichend sein, um den Lehrerberuf so attraktiv zu gestalten, dass es so gelingt, die Bewerberzahlen für die ausgeschriebenen Stellen wesentlich zu erhöhen. Dazu haben gerade diesbezüglich viele andere Bundesländer attraktivere Angebote. Wir beziehen uns vor allem auf die Unterrichtsverpflichtung allgemein. Die regelmäßige Pflichtstundenzahl ist nach wie vor in allen Schulformen zu hoch, um alle Aufgaben mit vollster Zufriedenheit für einen selber, aber auch für Schülerinnen und Schüler zu erfüllen. Gerade die Aufgaben, die mit der Inklusion und digitalisiertem Unterricht verbunden sind, sind sehr zeitintensiv und finden nicht ansatzweise bei der Arbeitszeit der Lehrkräfte Berücksichtigung. Wir setzen uns für ein schrittweises Absenken der regelmäßigen Pflichtstundenzahl in allen Schulformen auf höchsten 25 Stunden ein. Aufgrund des derzeitigen Lehrkräftemangels könnten wir uns auch eine 25+2 Regelung als Übergangsregelung vorstellen. Dabei werden 25 Pflichtstunden wie bisher angerechnet und die verbleibenden 2 Stunden dienen einer schulinternen Vertretungsreserve bzw. werden für gegenseitige Hospitationen, Zweitbesetzung etc. eingesetzt. Vor allem die Pflichtstundenzahlen in der gymnasialen Oberstufe sind im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich zu hoch. (s. Anmerkungen unten)
Zu einzelnen Punkten
- 3 Wir begrüßen ausdrücklich die Erhöhung die Altersanrechnung nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit vier Lehrerwochenstunden. Allerdings wird dieser Effekt zum Teil verpuffen, da diese Stunden erst im darauffolgenden Schuljahr greifen. Das wird nicht so viele Lehrkräfte gerade in der jetzigen Situation motivieren, noch das eine oder andere Schuljahr dranzuhängen. Bsp.: Wer Anfang August Geburtstag hat, muss erneut ein ganzes Schuljahr warten, obwohl häufig noch nicht ein Unterrichtstag des neuen Schuljahres geleistet wurde, bis diese Anrechnungen greifen. Die Altersanrechnung muss mit dem Erreichen des jeweiligen Alters einsetzen, mindestens ab dem darauffolgendem Halbjahr als Zwischenlösung.
- 7 Die Erhöhung der Anrechnungsstunden für die gymnasiale Oberstufe begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings wird dies immer noch nicht den hohen zusätzlichen zeitlichen Arbeitsaufwänden dieser Lehrkräfte gerecht. Wir schlagen für einen Kurs mit drei oder mehr Wochenstunden, bzw. vier Stunden Unterricht in der Sekundarstufe 2 eine Anrechnungsstunde vor. Damit würden wir eine vergleichbare Situation mit Lehrkräften in der Sekundarstufe 2 anderer Bundesländer schaffen.
Die Änderung der Berechnungsgrundlage auf 2019/20 macht Sinn. Allerdings werden wir dann in ein bis zwei Jahren das gleiche Problem mit veralteten Schülerzahlen haben.
Weitere Hinweise
- 8 Mindestens die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte an Grundschulen sollte auf 27 abgesenkt werden, so dass dann auch hier der Absatz (1) für Grundschullehrkräfte bzgl. der Klassenleiteranrechnung gelten sollte.
- 9 Gerade bei der Umsetzung der Digitalisierung sollten die Anrechnungsstunden für die schulische Medienbildung und die medienpädagogische Unterstützung für den Betrieb der Schulinforma-tionstechnik erhöht werden. Auch wenn außerschulische Administratoren eingesetzt werden, bleiben noch genügend Aufgaben vor allem in den ersten Jahren nach Ausstattung der Schulen entsprechend Digitalpakt bei den Lehrkräften hängen, die das Netzwerk der Schule betreuen.
- 11 Nicht erst die letzten Monate haben gezeigt, dass Schulleitungen eine hohe verantwortungsvolle Aufgabe haben. Der hierfür vorgesehene Leitungspool muss wesentlich erhöht werden. Es gibt viele Aufgaben, die unabhängig von der Schülerzahl der Schulen sind. Das spielt vor allem an Grundschulen und kleinen Schulen eine Rolle. Eine Erhöhung des Leitungspool in einem angemessenen Umfang halten wir für dringend notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Blanck
Landesvorsitzender