Stellungnahme zum Schulbau für die Anhörung im Finanzausschuss

Anhörung zum Themenschwerpunkt A (Schulneubau)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
vielen Dank für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Themenschwerpunkt A im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt. Da wir zu den Detailfragen, die sich vor allem auf die Höhe des finanziellen Bedarfes beziehen, keine konkreten Angaben machen können, beziehen wir uns in unserer Stellungnahme allgemein zu den aufgeworfenen Schwerpunkten, ohne diese gezielt den Einzelfragen zuzuordnen.

Die Corona-Pandemie und jetzt auch die Ukrainekrise haben sehr deutlich gemacht, dass unser Bildungssystem einschließlich den vorhandenen Schulbauten auf diese Situation nicht vorbereitet waren und sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch vor diesen Krisen die Schulen zur Bewältigung der Beschulung inklusiver Klassen wie auch für eine digitale Unterrichtsführung nicht vorbereitet waren. Diese vier Problemfelder machen sehr deutlich, dass wir Bildung und damit auch Schulbau als Voraussetzung eines guten Lernprozesses neu denken müssen. Gute Schule kann nur gelingen, wenn alle Voraussetzungen dazu geschaffen werden. Dazu gehören neben personellen auch sächliche und räumliche Voraussetzungen, wofür in der Regel die Schulträger verantwortlich sind. Diese sind aber ohne finanzielle, u.U. auch personelle, Unterstützung dazu alleine nicht in der Lage.

Schülerinnen und Schüler verbringen viel Zeit in der Schule. Ein Lernprozess wird erfolgreicher, wenn das Umfeld stimmt, die SuS sich wohl fühlen. Dazu benötigen wir großzügige helle und freundliche Unterrichtsräume, Fachräume und auch Rückzugsflächen bzw. Räume zur individuellen Förderung. Die Frage der Ausstattung mit flexibel einsetzbaren Raummöbeln (Stichwort: flexibles Klassenzimmer), Digitalisierung einschließlich W-Lan, gut ausgerüstete Fachkabinette spielen genauso eine Rolle wie eine multifunktionale Turnhalle und großzügige Mensen und Aulen. Auch an eine entsprechende Außengestaltung je nach Schulform muss gedacht werden.

Mit der Festschreibung der Bestandsfähigkeit aller derzeitigen Schulen haben Schulträger eine notwendige Sicherheit für Investitionen bekommen. Trotzdem ist zu beachten, dass die Finanzfähigkeit aller vor allem kleinerer Schulträger begrenzt ist, um Schulen so zu gestalten, dass sie zukunfts- und krisensicher und damit großzügig gebaut werden können. Grundvoraussetzung für eine gleichwertige Bildung in der Stadt wie im ländlichen Raum sind aber auch vergleichbare bauliche Voraussetzungen der betreffenden Schulen. Vor allem im ländlichen Raum können diese aber auch so gestaltet werden, dass sie auch für kulturelles und Vereinsleben teilweise genutzt werden können. Die Regierungsparteien möchten die Gastronomie im ländlichen Raum stärken. Dann könnte man dies auch in den Orten mit Schulen kombinieren mit einer Schulmensa. Mittags gesundes Essen für SuS und abends und am Wochenende Gastronomie für alle. In Ganztagsschulen benötigen SuS eine warme und gesunde Essenversorgung!

Mit der Broschüre für Schulbauempfehlungen für öffentliche allgemeinbildende Schulen von 2021 und der Koordinierungsstelle zur Förderung im Bildungsministerium sind erste gute Voraussetzungen geschaffen worden. Beides, so positiv es auf dem ersten Blick ist, zeigt aber gleichzeitig das Dilemma auf. Es sind z.B. Empfehlungen und keine Richtlinien. Wir benötigen auf alle Fälle einen Mindeststandard, der allerdings schon im Rahmen der o.g. Punkte eine hohe Messlatte darstellen muss. Schulen sollten nachhaltig, möglichst klimaneutral, Vorreiter für Neubauten in einer Region sein. Ohne Klimaanlagen, gekoppelt mit Lüftungsanlagen, sollte keine Schule neu geplant werden. Die IT-Bereich entwickelt sich immer rasanter. Darauf müssen Schulen vorbereitet werden. Entsprechende Technik ist schnell veraltet und muss regelmäßig erneuert werden. Aber auch in der Zwischenzeit ist eine Pflege durch IT-Service-Personal erforderlich.

Während der Pandemie wurde innerhalb kürzester Zeit viel Geld durch Förderung von Bund und Länder für Schulen zur Verfügung gestellt. Umsetzen mussten die teilweise unterschiedlichen Förderrichtlinien die Schulträger. Das Ergebnis war bzw. ist zum Teil, dass wir in den Schulen einen Flickenteppich unterschiedlicher digitaler Geräte haben, die nicht immer kompatibel zueinander sind. Deshalb ist es erforderlich, dass es nicht nur eine Koordinierungsstelle gibt, sondern diese auch alle Aspekte im Blick hat und managt. Unterschiedliche Fördertöpfe mit unterschiedlichen Förderregelungen sind ein Hemmnis. Die Förderung muss aus einem Topf mit gleichen Regelungen für alle erfolgen. Dazu kommt, dass gerade für Schulbauten schnellere Genehmigungsverfahren erfolgen müssen. Von der Planung bis zur vollkommenen Fertigstellung sollte es einen überschaubaren zeitlichen Rahmen geben. Eine lange Planungs- und Bauphase führt in der Regel dazu, dass durch steigende Baustoffpreise bestimmte Vorhaben dann einfach gestrichen werden, da die Fördermittel dann nicht ausreichend sind. Und wenn dann wichtige Maßnahmen wie der Einbau von Waschbecken in jedem Raum wegfällt oder eine Reduzierung anderer sanitärer Einrichtungen vorgenommen wird, kann man den gesamten Bau in Frage stellen. Auch eine Kürzung bei den Räumen wäre keine Alternative. Für eine inklusive Beschulung müssen neben den Unterrichtsräumen auch eine große Anzahl von kleinen Gruppenräumen zur Verfügung stehen, in denen SuS parallel zum eigentlichen Unterricht individuell gefördert werden können. Für künftige Schulbauten sind auch Räumlichkeiten für Schulsozialarbeit und Gesundheitsfachkräfte einzuplanen. Wir benötigen, wie schon beschrieben, zukunftsgerichtete und krisenfeste Schulbauten. Damit bei steigenden Baupreisen keine Streichungen vorgenommen werden müssen, sollte vielleicht ein Sonderfond aufgelegt werden, aus dem dann zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Denkbar wären in der Koordinationsstelle des Bildungsministeriums auch Beauftragte, die jeden Schulbau bzw. -umbau aus Bildungssicht begleiten.

Der in der Broschüre für Schulbauempfehlungen beschriebene Weg zur frühzeitigen Einbindung des Kollegiums der jeweiligen Schulen ist richtig. Unterschiedliche Konzepte wie offener Unterricht benötigen eine andere Raumplanung. Ohne diese wird eine derartige Unterrichtsführung kompliziert.

Der Investitionsstau an Schulen dürfte in einem hohen dreistelligen Millionenbereich liegen. Dabei sind Anforderungen einer digitalen und inklusiven Schule nur bedingt einbezogen. Der Abbau des Investitionsstaus sollte durch gemeinsame Anstrengungen von Bund, Land und Kommunen schnell in Angriff genommen werden. Es geht um die Zukunft ganzer Schülergenerationen, die im bundesweiten und auch internationalen Vergleich nicht abgehängt werden dürfen. Halbherziges Vorgehen hilft hier nicht weiter. Es muss eine verlässliche Planung der einzelnen Schulen erfolgen, bei der finanzielle Mittel bewusst, zielgerichtet und nachhaltig eingesetzt werden. Eine erneute Fehlplanung wie bei der Digitalisierung darf es nicht geben (Umsetzung läuft der Planung hinterher). So sollte die Koordinierungsstelle im Bildungsministerium nicht nur für die Koordination der finanziellen Förderung Unterstützung liefern, sondern die Umsetzung entsprechende Mindeststandards kontrollieren und damit durch Fachkräfte eine Baubegleitung realisieren. Kommunen benötigen u.U. auch personelle Unterstützung bei den entsprechenden Planungs- und Ausschreibungsschritten.

Schulen sind nicht nur ein Ort des Lernens. Sie müssen auch zu einem Ort des Lebens und damit zum Aushängeschild der Kommune werden. Um das zu erreichen, ist ein Bundesprogramm mit hohem finanziellen Etat genauso erforderlich wie eine finanzielle Kraftanstrengung des Landes.

Michael Blanck

Landesvorsitzender

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