Presseerklärung des VBE-MV - 02.12.2024
Reform der Lehrkräftebildung notwendig – vorgelegte Gesetzesentwurf geht aber in Teilen in die falsche Richtung
„Die Reform der Lehrkräftebildung ist dringend notwendig, eigentlich seit 20 Jahren überfällig. Der vorgelegte Entwurf des Lehrkräftebildungsgesetzes geht von den richtigen Grundlagen aus. Die gezogenen Schlussfolgerungen werden die Probleme aber nicht lösen sondern verschärfen.“ Damit reagiert der Landesvorsitzende des Verband Bildung und Erziehung (VBE), Michael Blanck, auf den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Lehrkräftebildung.
Blanck weiter: „Richtig ist, dass die Ausbildung im Seiteneinstieg jetzt eindeutig im Gesetz festgeschrieben wird, denn wir werden noch über Jahre auf diesen Personenkreis angewiesen sein. Mit der Einführung eines Stufenlehramtes und von Einfachlehrkräften lösen wir aber nicht die Probleme der Gegenwart und Zukunft.“
Auch der VBE sieht natürlich, dass gerade an den Regionalen Schulen Lehrkräfte fehlen und Lehramtsstudentinnen und -studenten vor allem in diesem Bereich das Studium abbrechen. Wenn die Auswahl des zukünftigen Einsatzortes im künftigen Sekundarstufenlehramt lediglich durch die Wahl der Schulform ins Referendariat verlagert wird, wird das Problem nicht gelöst, sondern schlicht in andere Verantwortungsbereiche verschoben. „Sagt man den Lehramtsstudierenden, dass sie mit diesem Studium auch an einem Gymnasium arbeiten können, werden diese das natürlich anstreben. Damit werden noch weniger neue Lehrkräfte zur Abdeckung des großen Bedarfes an den Regionalen Schulen zur Verfügung stehen. Für dieses Lehramt wäre es im Studium gerade wichtig, noch mehr Inhalte der Förder- und Inklusionspädagogik zu vermitteln. Aber dazu fehlen konkrete Angaben im Gesetzesentwurf.“, ergänzt Susann Meyer, die Bundes- und Landessprecherin des Jungen VBE.
Der VBE hat große Befürchtungen, dass die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes die Situation im Bildungsbereich bei der jetzigen Schulstruktur verschärfen wird. „Diese Stufenlehramtsausbildung macht nur Sinn, wenn man in Zukunft nur noch Gesamtschulen bzw. Schulcampus plant. Dann sollte man aber auch so ehrlich sein und der Öffentlichkeit das sagen. Beim Lehrkräftebildungsgesetz zeigt sich mit aller Deutlichkeit wieder, dass es falsch war, den Hochschulbereich aus dem Bildungsministerium herauszulösen. Denn dieses Gesetz, das vom Wissenschaftsministerium zu verantworten ist, wird die größten Auswirkungen im Schulbereich haben. So ist nur zu hoffen, dass im Landtag auch der Bildungsausschuss in die Beratungen und Anhörungen eingebunden wird.“