05.06.2020 Mitteilung des Landesvorsitzenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zwei anstrengende Schulwochen liegen noch vor uns. Der ständige Wechsel zwischen Distanzlernen, Präsenzunterricht, Notbetreuung, Aufsichten und Prüfungen ist arbeits- und zeitintensiv, wie sich Außenstehende das kaum vorstellen können. Das bisher vieles reibungslos verlief, ist den Lehrkräften (natürlich einschließlich Schulleitungen) und allem anderen pädagogischen und Betreuungspersonal zu verdanken und nicht hoch genug einzuschätzen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass auch wir alle Familien mit all den gegenwärtigen Problemen und Sorgen haben.
Ich möchte Ihnen/euch heute wieder ein paar Informationen geben, da ich in dieser Woche sowohl mit dem Abteilungsleiter und der Ministerin telefoniert habe. Aufgefallen war mir in den letzten Wochen, dass viele unserer Hinweise Niederschlag in entsprechenden Regelungen gefunden haben. Ich habe diese Woche auch eine Mail aus dem BM erhalten, deren Inhalt ich Ihnen/euch nicht vorenthalten möchte:
im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz am 24.04.2020 haben Sie Fragen an das BM herangetragen, ob Beschäftigte, die der Risikogruppe angehören den Versicherungsschutz verlieren, wenn sie freiwillig i.S.d. "Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern" ihren Dienst verrichten.
Ich bin gebeten worden Ihnen zu antworten.
Die Rechte und Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis werden nicht berührt. Insofern gelten die arbeits- /dienstrechtlichen Ansprüche der Beschäftigten einschließlich der Ansprüche aus gesetzlichen Versicherungen ebenso wie die Fürsorgepflichten des Dienstherrn /Arbeitgebers unverändert fort. Die Schutzpflichten des Dienstherrn /Arbeitgebers insbes. aus § 618 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 45 BeamtStG, §§ 3 ff. ArbSchG gelten für alle Beschäftigten.
Sofern die Frage auch auf Versicherungen im privaten Bereich abzielt, werden folgende Hinweise gegeben: Anhand der allgemeinen gesetzlichen Regelungen lässt sich dies nicht ohne weiteres beantworten, zumal punktuell auch von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden kann. Bekanntermaßen sind die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrundeliegenden allgemeinen und besonderen Vertragsbestimmungen sowie Individualvereinbarungen von zentraler Bedeutung - hier insbesondere wegen etwaiger dem Versicherungsnehmer obliegenden Vertragspflichten und der Frage, inwieweit die Leistungspflicht des Versicherers davon berührt ist.
Der Hintergrund meiner Anfrage kam auch von Mitgliedern. So stellte sich auch die Frage, ob Lebensversicherungen Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherungen usw. im Falle des Eintretens eines Versicherungsfalles nicht gezahlt werden, weil man ja freiwillig den Dienst aufgenommen hat. Mit der Antwort des BM sind die dienstrechtlichen Fragen eindeutig geklärt. Bzgl. privater Versicherungen haben wir versucht, Informationen einzuholen. Unsere Rücksprachen mit den dbb Wirtschaftspartnern aus der Versicherungsbranche zum Thema haben ergeben, dass grundsätzlich zu den Verpflichtungen des Dienstherrn/Arbeitgebers im Schadensfall darüber hinaus auch ein privater Versicherungsschutz im Bereich Leben, Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit und Haftpflicht besteht, unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Da wir im Einzelfall jedoch nicht wissen, wie ihr persönlicher privater Versicherungsschutz aussieht, empfehlen wir eine individuelle Prüfung bei ihrer Versicherung.
Entscheidend wird nach meiner Einschätzung immer sein, dass man nicht grob fahrlässig (z.B. vollkommene Missachtung des Hygieneplans) oder gar vorsätzlich (z.B. wenn man zur Schule geht, obwohl man weiß, dass man infiziert ist) gehandelt hat.

In den Gesprächen mit dem Abteilungsleiter und der Ministerin habe ich u.a. auf folgende Probleme aufmerksam gemacht:
- Studienreisen: Zum Anfang des neuen Schuljahres fahren viele Schulklassen der Sek II auf Studienfahrt, häufig ins Ausland. Bisher sind nur die Fahrten bis 30.6. abgesagt. So ist die Unsicherheit groß, ob diese Fahrten überhaupt stattfinden dürfen. Es müssen jetzt Entscheidungen getroffen werden, da damit auch hohe Geldsummen verbunden sind. Ich habe eine zeitnahe Entscheidung/Regelung eingefordert.
- Altersanrechnung: Ab 1.8. sollen für alle, die mindestens 63 Jahre alt sind, 2 zusätzliche Altersanrechnungsstunden kommen, allerdings wie bisher bei den anderen Altersanrechnungsstunden erst nach dem Schuljahr, indem man 63 geworden ist. Unsere Forderung war immer gewesen, die Altersanrechnung immer mit dem Erreichen des jeweiligen Alters sofort umzusetzen. Für die beiden neuen Altersanrechnungsstunden habe ich jetzt noch einmal einen Kompromissvorschlag gemacht: die erste Stunde mit dem Schuljahr, indem man 63 wird (also mit 62) und die zweite dann im darauffolgendem, also mit 63. Die Ministerin hat versprochen, sich das noch einmal anzusehen und durchrechnen zu lassen.
- neue Schuljahr: Für die Planungen des neuen Schuljahres habe ich heute in der Telefonkonferenz des Landesschulbeirates mit der Ministerin und im direkten Gespräch darauf hingewiesen, dass unter den geplanten Bedingungen ein Fachunterricht in den Naturwissenschaften und in Informatik (was gerade jetzt dringend notwendig wäre) nicht möglich sein wird. Wir wollen diese Frage weiter bilateral erörtern. Gerne nehme ich diesbezüglich Anregungen auf. Zum Hintergrund: es ist im neuen Jahr geplant, dass die Klassen in festen Räumen unterrichtet werden und damit kaum eine Klasse in den entsprechenden Fachkabinetten ist. Zu überlegen wäre auch, ob z.B. der Lehrertisch ähnlich wie in den Einkaufszentren durch Plexiglas geschützt wird. Denn ein Unterrichten mit einer Maske kann nicht die Alternative sein, da Mimik neben Gestik erkennbar sein muss. So wäre es auch einfacher, wenn SuS an den Lehrertisch herantreten. Der Gesundheitsschutz aller muss auch unter den neuen Bedingungen Vorrang haben. Auch meinen Vorschlag habe ich wiederholt, dass die mobilen Testzentren, die alle Landkreise hatten und jetzt wieder still gelegt haben, in Reserve bleiben, um in Schulen flächendeckend und schnell testen zu können, wenn es Verdachtsfälle gibt, um so nicht immer gleich eine ganze Schule in Quarantäne schicken zu müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird noch viel zu bedenken geben, wie das neue Schuljahr anlaufen kann. Und sollten Sie noch einen Lehrerkalender benötigen, melden Sie sich in der Geschäftsstelle. Dort haben wir noch ausreichend. Wir werden auch weiter versuchen, uns mit Vorschlägen aus der Praxis einzubringen und so mit dem BM im regen Austausch zu bleiben.
Jetzt wünsche ich Ihnen erst einmal ein schönes Wochenende und dass alle auch die letzten zwei Schulwochen gut meistern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Blanck

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