01.05.2020 Mitteilungen des Landesvorsitzenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die erste Woche der teilweisen Schulöffnung liegt hinter uns. In der nächsten Woche kommen die nächsten SuS und die ersten Prüfungen starten. Dazu kommt die Notbetreuung mit mehr SuS und letztendlich die weitere Lernbegleitung der anderen SuS im Lernen zu Hause. Alles das sind große Herausforderungen, die uns alles abverlangen, inhaltlich wie auch zeitlich. Dafür gilt allen Beteiligten großer Dank und Anerkennung. Und natürlich gibt es noch viele offene Fragen. Aus diesem Grund gab es heute wieder ein langes Telefonat mit dem Abteilungsleiter Herrn Jackl. Ich möchte Sie über die wichtigsten Punkte informieren.

Risikogruppe

Auch wenn das Schriftstück zur freiwilligen Bereitschaft zum Einsatz in den Schulen zurückgezogen wurde, gilt nach wie vor, dass Personen der Risikogruppe freiwillig ihre Bereitschaft mündlich erklären können. Dabei kann man auch gezielt angeben, wofür man eingesetzt werden möchte. Derzeit gibt es viel Wildwuchs. Es werden Personen der Risikogruppe, die keine Bereitschaft erklärt haben, z.B. für Aufsichten eingesetzt, was eigentlich nicht geht. Andersherum wird anderen der Einsatz verwehrt, die ihre Bereitschaft erklärt haben. Auch unverständlich. Ich habe angeregt, dass das Ministerium noch einmal ein Schreiben zum Umgang mit der Risikogruppe herausgibt, wo es eindeutig beschrieben ist.

Bewertung

Entsprechende Regelungen wurden verändert. In der Regel sollen nur noch Bewertungen vorgenommen werden, wenn sich SuS verbessern. In den entsprechenden Verordnungen heißt es meistens „sollen“. „Sollen“ bedeutet im „Rechtsdeutsch“, dass es der Regelfall wäre aber kein „müssen“ bedeutet. D.h. im Klartext, wenn dort z.B. steht: „Im epochalen Unterricht sollen 3 Zensuren erteilt werden….“, dass dann auch eine Zensur reicht. Das kann auch für die ganze Klasse zutreffen. Es besteht also kein Druck, jetzt noch irgendetwas zu bewerten. Das ist die Entscheidungsfreiheit der Lehrkraft. Und das gilt entsprechend auch für andere Bewertungen.

Nutzung eigener Endgeräte

Aufgrund einer Presseinformation gab es Irritationen zur Nutzung eigener digitaler Endgeräte. Natürlich erwarten auch wir als VBE, dass uns der Schulträger künftig ein solches Endgerät zur Verfügung stellt. Solange wir keine relevanten Schülerdaten auf unseren Rechnern haben, gibt es aber keine Bedenken bei der Nutzung eigener Geräte. Haben wir Schülerdaten wie Zensuren auf den Rechnern, muss diese Nutzung die Schulleitung erlauben. Es gibt in der Zwischenzeit ein gemeinsames Schreiben des BM und des Landesdatenschutzbeauftragten dazu, das wir dann auch auf unserer Homepage veröffentlichen werden.

Seiteneinsteiger

Die im letzten Jahr mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellten Seiteneinsteiger können i.d.R. jetzt kein Kolloquium mehr halten. Damit kann der befristete Arbeitsvertrag nicht in einen unbefristeten übergehen. Mindestens in einem Schulamtsbereich wurde den Personen gesagt, dass sie sich dann arbeitslos melden müssten. Das ist falsch! Es soll eine Lösung geben, wie das Kolloquium ersetzt werden kann, ähnlich der Lehrprobe bei den Referendaren.

Prüfungen

Umgesetzt wurde unser Vorschlag, dass bei den mündlichen Abiturprüfungen zwei Prüfer reichen. Auch wurde die Kommunalaufsicht informiert, dass sie Schulen bei der Anmietung großer Räume zur Durchführung der Prüfungen unterstützen sollen. Die Initiative muss aber von den Schulen ausgehen. Es dürfen also Prüfungen mit mehr als 15 SuS in einem Raum geschrieben werden, wenn die Abstandsregelungen eingehalten werden. Nicht umgesetzt wurde der Vorschlag, auf eine Zweitkorrektur zu verzichten. Derzeit wird geprüft, ob es eventuell möglich ist, in einigen Fällen die Abiturarbeiten zu kopieren, damit beide Prüfer parallel korrigieren können und beide Arbeiten dann zusammen archiviert werden. Wenn ich dazu eine Information bekomme, leite ich dies weiter.

Weiterhin haben wir noch über ausgeschriebene Leitungsstellen gesprochen, bei denen das Bewerberfahren noch nicht durch fehlende Beurteilungen abgeschlossen wurden, die aber zum 1.8. besetzt werden sollen. Auch hier sind Lösungen im Gespräch. Ich habe die Problematik der Schulen zur individuellen Lebensbewältigung angesprochen. Diese sind von der Notbetreuung nicht befreit. Ich habe aber deutlich gemacht, wenn in diesen Schulen mehrfach behinderte Kinder betreut werden, ist Körperkontakt unvermeidlich. Dann müssen diese Schulen aber auch Schutzvorkehrungen wie Pflegeheime erhalten, um SuS und Personal zu schützen. Und die Besorgung von Masken und Schutzkleidung kann nicht Aufgabe der Schule sein. Ein Thema war auch Mehrarbeit. Das ist zurzeit natürlich kein einfaches Thema, da ein Großteil der Arbeitszeit nicht erfasst werden kann. Es wurde aber vereinbart, über dieses Thema weiter zu sprechen.

Jetzt wünsche ich Ihnen ein schönes und erholsames verlängertes Wochenende. Ich danke allen, die mir Informationen zukommen lassen und bleiben Sie alle gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Blanck

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